NDR Iran Atomdeal-Verstoss

11.11.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ich erhebe Programmbeschwerde gegen folgenden Beitrag:
 
4.11.2019
 
 
Aus dem Beitrag:
 
"Iran verstößt erneut gegen Atomdeal"
(...)
"Nach dem US-Rückzug aus dem Atomabkommen hatte der Iran angekündigt, sich ebenfalls nicht mehr in Gänze daran halten zu wollen."
 
Hier wird behauptet, der Iran verstößt (erneut) gegen den JCOPA (Joint Comprehensive Plan of Action – Gemeinsamer umfassender Aktionsplan und restriktive Maßnahmen)
Das ist falsch.
Der JCOPA ist als sog. Iran-Atom-Abkommen bekannt. Es ist ein Übereinkommen bez. des iranischen Nuklearprogrammes, das am 14. Juli 2015 in Wien zwischen dem Iran
und den P5+1, den 5 ständigen Mitgliedern der UNO, China, Frankreich, Russland, USA, Großbritannien und Deutschland zusammen mit der Europäischen Union abgeschlossen
wurde.
 
 
Richtig ist dagegen, dass die USA gegen den Vertrag verstoßen haben, indem sie sich, wie hier von ARD-aktuell beschönigend  berichtet, "aus dem Vertrag zurückgezogen haben".
Dieser Vertrag war aber durch die Ratifizierung des UN-Sicherheitsrates zu einem völkerrechtlich bindenden Dokument geworden, und sich daraus "zurückzuziehen" war nur unter den Bedingungen des Vertrages möglich. Aber an diese Forderungen des Vertrages hatten sich die USA nicht gehalten.
In Artikel 26 des JCPOA wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die US-Regierung auf Sanktionen verzichtet. Der letzte Satz sagt dann deutlich aus, dass der Iran andernfalls ermächtigt wird, das zu tun, was er nun macht:
 
"Die US-Regierung, im Einklang mit den jeweiligen Rollen des Präsidenten und des Kongresses, wird darauf verzichten, neue Sanktionen wegen nuklearer Fragen zu verhängen. Der Iran hat erklärt, dass er eine solche Wiedereinführung oder Wiedereinführung der in Anhang II genannten Sanktionen oder eine solche Verhängung neuer nuklearer Sanktionen als Grund dafür behandeln wird, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem JCPOA ganz oder teilweise einzustellen."
 
 
In Artikel 36 legt der JCPOA unter der Überschrift "Dispute Resolution Mechanism" (Mechanismus zur Beilegung von Konflikten) dar, wie vorzugehen ist, wenn Streitigkeiten aus dem Vertrag entstehen. Diese Bedingungen haben die USA einfach beiseite gewischt, weshalb von ihrer Seite nach allgemeiner völkerrechtlicher Einschätzung eindeutig ein Vertragsbruch vorliegt. Weiterhin wird der Vertrag dadurch gebrochen, dass neue Sanktionen gegen den Iran verhängt wurden.
 
In Artikel 37 wiederum wird dargelegt, wie im Fall des Vertragsbruches einer Partei vorzugehen ist. Dabei ist feststellen, dass der Iran sich sehr genau an die Bestimmungen gehalten hat. Insbesondere hatte der Iran über ein Jahr gewartet, um den Vereinten Nationen und den Vertragsstaaten die Möglichkeit zu geben, wie in Artikel 37 vorgesehen, den Vertragsbruch durch eine Seite zu beheben.
Entsprechend endet der Vertrag mit dem Satz:
 
"Der Iran hat erklärt, dass für den Fall, dass Sanktionen teilweise oder ganz wieder verhängt werden, das Land dies als Grund ansehen wird, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag JCPOA ganz oder teilweise aufzugeben."
 
 
Und dieser Satz war durch die Unterschrift unter den Vertrag von allen Parteien akzeptiert worden.
Damit ist klar, dass der Iran mit seinem bisherigen Agieren nicht gegen den Vertrag verstößt, sondern bisher alle Bestimmungen des Vertrages beachtet und einhält und die USA gegen 
das Atomabkommen mit dem Iran verstoßen haben.
 
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Programmbeschwerde innerhalb der nächsten 7 Tage.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Bernhard Moser
 

13.11.2019
 
Sehr geehrter Herr Moser,

hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer o. g. E-Mail.

Aufgrund der sorgfältigen Prüfung jeder Zuschrift bitten wir um Ihr Verständnis, sollte die Beantwortung Ihres Schreibens noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Wir werden uns erneut bei Ihnen melden.

Mit freundlichen Grüßen

Sonia Gonzalez
______________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel.: 040/4156-3506
Fax: 040/4156-3452
E-Mail: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
 

 
Sehr geehrter Herr Moser,

ich bestätige den Eingang Ihrer o. g. Beschwerde.

Gemäß § 7 der Geschäftsordnung des NDR Rundfunkrates ist zunächst dem Intendanten des Norddeutschen Rundfunks die Möglichkeit einzuräumen, zu Beschwerden Stellung zu nehmen.

Ich habe Ihr Anliegen daher an Herrn Lutz Marmor weitergeleitet mit der Bitte, Ihnen innerhalb von vier Wochen eine Antwort zukommen zu lassen.

Sollte die Antwort des Intendanten Sie nicht zufriedenstellen, können Sie sich erneut an den Rundfunkrat wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Schwitzer
Vorsitzende NDR Rundfunkrat
_____________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro

Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
 

 27.12.2020
 
Sehr geehrter Herr Moser,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. November 2019. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Sie kritisieren in Ihrem Schreiben die Berichterstattung auf tagesschau.de.

Ich habe die verantwortliche Redaktion von ARD-aktuell gebeten, Ihre Kritikpunkte zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme finden Sie im Anhang.

Aus meiner Sicht liegt kein Verstoß gegen die Programmgrundsätze des NDR oder sonstige Vorschriften vor. Durch die Übersendung dieser Stellungnahme bringe ich dies zum Ausdruck.
 
Stellungname

Mit freundlichem Gruß

Joachim Knuth

Stellvertretender Intendant des Norddeutschen Rundfunks
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
 

 6.1.2020
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die Antwort der ARD-Redaktion kann nicht den Vorwurf der Verletzung von Programmrichtlinien entkräften:
 
1. In der Antwort wird nicht auf meine Kritik eingegangen, dass der Vorwurf von ARD-Aktuell "Iran hat erneut gegen Atomdeal verstoßen" falsch ist.
Nachdem die USA im Jahr 2018 mit der Verhängung von Sanktionen gegen den Iran das Atomabkommen gebrochen haben, wurde dieser ungültig und der Iran hat sich mit seinem 
anschließendem Vorgehen genau an das gehalten, was in dem Atomabkommen in diesem Fall festgeschrieben ist. Das habe ich anhand des Dokumentes des Vertrages, der JCPOA, aufgezeigt.
In dem Abkommen war vereinbart, dass die Auflagen nur Gültigkeit haben, so lange alle Parteien selber diese Vereinbarungen erfüllen. Mit der Verhängung von Sanktionen gegen den 
Iran durch die USA wurde der Atomvertrag ungültig und dem Iran wurde durch den Atomertrag erlaubt, anschließend wieder Uran anzureichern.
Die Bezeichnung ""Iran verstößt erneut gegen Atomdeal" ist daher falsch.
 
2. In der Antwort wird nicht auf meine Beschwerde eingegangen, dass die USA das Atomabkommen gebrochen haben, sondern lediglich eine Berichterstattung von ARD-Aktuell auf den zeitlichen Ablauf über den Bruch des Iran-Atomabkommens aufgelistet und der falsche Begriff "Rückzug" noch einmal wiederholt. Auf meine Kritik, dass nicht der Iran, sondern die USA den Atomvertag gebrochen haben, wird nicht eingegangen. Dieser Vertrag wurde durch Unterzeichnung der verhandelnden Parteien sogar zu einer UNO-Resolution, die Resolution Nr. 2231 von 2015.
Darin heißt es:
 
"Am 20. Juli 2015 nahm der Sicherheitsrat einstimmig die Resolution 2231 (2015) an, mit der das JCPOA gebilligt wurde. Der Sicherheitsrat bekräftigte, dass der Abschluss des JCPOA einen grundlegenden Wandel in der Prüfung der iranischen Nuklearfrage darstellt, und äußerte den Wunsch, eine neue Beziehung zu Iran aufzubauen, die durch die Umsetzung des JCPOA gestärkt wird, und seine Prüfung dieser Frage zu einem zufrieden stellenden Abschluss zu bringen."
 
 
Am 8.5.2018 verkündete US-Präsident Trump, dass sich die USA nicht mehr an das Abkommen halten werden und ab sofort wieder Sanktionen gegen den Iran einsetzen werden.
Mit diesem Schritt haben die USA eindeutig gegen dieses Abkommen verstoßen und gleichzeitig war es auch ein Bruch der UNO-Resoltution 2231, also handelte es sich hiermit auch um 
einen Völkerrechtsbruch, denn in diesem Vertrag wird der USA klar untersagt, gegen den Iran wieder Sanktionen einzuführen. Der Iran dagegen hat sich bis dahin, so hat es die Internationale Atomenergiebhörde (IAEA) auch bestätigt, immer genau an die Vorgaben gehalten.
Die Formulierung von ARD-Aktuell, die USA hätten sich aus dem Vertrag lediglich "zurückgezogen" und der Iran würde gegen das Abkommen verstoßen, ist falsch und unzutreffend, auch wenn es in der Antwort von der Redaktion nochmal wiederholt wird:
 
"...korrekt dargestellt wurde, dass das Handeln des Iran eine Reaktion, bzw Folge des US-amerikanischen Rückzugs aus dem Atonabkommen ist."
 
Es ist nicht möglich, sich aus einer UNO-Resolution "zurückzuziehen", diese sind völkerrechtlich bindend. Die Bezeichnung "Rückzug" ist somit falsch, weil es sich um einen Bruch des Abkommens seitens der USA handelt. 
 
Hiermit verweise ich noch einmal auf meine Original-Beschwerde und bitte das Gremium diese unabhängig zu prüfen und mich über das Ergebnis zu unterrichten.
Bitte teilen Sie mir auch den voraussichtlichen Termin der Prüfung mit.
 
Achtungsvoll
 
Bernhard Moser
 

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